Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO§ 64 Prüfungsfächer
Stand: 04.11.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/64#abs-1 (1) Die Zwischenprüfung umfasst fünf Prüfungsarbeiten aus den folgenden Fächern:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/64#abs-2 (2) Jedes Prüfungsfach kann mit Aufgaben aus übergreifenden oder angrenzenden Fächern verbunden werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/64#abs-3 (3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Prüfungsarbeit drei Zeitstunden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/64#abs-4 (4) An einem Tag darf nur eine Prüfungsarbeit gestellt werden. Spätestens nach zwei aufeinanderfolgenden Prüfungstagen muss ein Tag prüfungsfrei bleiben.